Details
Übersicht
Asbest-Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 5
Kursnummer: 4-FB-Asbest-WH (7)
Termin: 04.03.2021 - 04.03.2021
Kursdauer: 8 Stunden
Gebühr: 250,00 €
Anschrift
Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ)
Dillufer 40
35576 Wetzlar
Inhalte
Mit der Überarbeitung der TRGS im Jahre 2014 wurde die unbefristete Gültigkeit des Sachkundenachweises aufgehoben. Keine Bescheinigung darf künftig älter als 6 Jahre sein. Fortan muss jeder Sachkundige alle 6 Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen.Dieser Lehrgang richtet sich somit an TRGS Sachkundige, die Ihre Sachkunde im Jahr 2015 erworben haben – hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass das Prüfungsdatum nicht länger als 6 Jahre vor dem zu besuchenden Auffrischungslehrgang liegt, da in diesem Fall die Sachkunde bereits erloschen ist und ein Volllehrgang mit Prüfung notwendig ist.
Fortbildung zur Sachkunde entsprechend Anlage 5 der TRGS 519 (Ausgabe Januar 2014 - letzte Änderung Oktober 2019) - Aufrechterhaltung des Sachkundenachweises für ASI-Arbeiten an Asbest- oder Asbestarbeiten geringen Umfangs bei schwachgebundenem Asbest nach Anlage 4.
- Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
- Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstung
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Marco Böhm
Telefon 06441 9455-54
Marco.Boehm@HWK-Wiesbaden.de